Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich gestern Abend auf einen Kompromiss bei der Solarförderung geeinigt. Danach wird es eine Obergrenze von 52 GW für Photovoltaikinstallationen geben. Zudem erhalten mittelgroße Dachanlagen eine eigene Förderklasse.
Bonn/ Berlin. Bund und Länder haben sich gestern Abend bei der Solarförderung geeinigt. Der Vermittlungsausschuss hat demnach einen Vorschlag einer Arbeitsgruppe aus Koalition und Opposition gebilligt. Der Zeitpunkt der Förderkürzung, rückwirkend zum 1. April, bleibt dabei bestehen. Die Vergütungen werden im Laufe des Jahres entsprechend verrechnet.
Auch die Höhe der Kürzungen ist größtenteils gleich geblieben und beträgt, je nach Anlagengröße, zwischen 20 und 30 Prozent. Allerdings wird eine Größenklasse für mittelgroße Dachanlagen von 10 kW bis 40 kW eingeführt. Diese erhalten eine Förderung von 18,5 Cent/ kWh für 90 Prozent des erzeugten Stroms. Ursprünglich war nur eine Klasse zwischen 10 kW und 1.000 kW geplant. Das Anlagensegment zwischen 10 kW und 40 kW machte 2011 gut 1,8 GW und damit ein Viertel des Marktes aus. In 2012 ist basierend auf einer bereits installierten Leistung von rund 600 MW in den ersten vier Monaten von einem ähnlichen Wachstum in dieser Größenklasse auszugehen.
Rückwirkend zum 1. April 2012 treten folgende Tarife in Kraft:
- 0 bis 10 kW: 19,5 Cent
- 10 bis 40 kW: 18,5 Cent
- 40 bis 1.000 kW: 16,5 Cent
- 1.000 bis 10.000 kW: 13,5 Cent
- Freiflächen bis 10 MW: 13,5 Cent
Die Parteien einigten sich zudem darauf, die Förderung für Solarstrom bei einer Gesamtmenge von 52 GW zu deckeln. Ist diese Menge erreicht, erhalten Anlagenbetreiber somit keine Förderung mehr. Derzeit sind in Deutschland etwa 28 GW installiert. Im Rahmen des jetzigen Kompromisses soll die Bundesregierung allerdings rechtzeitig einen Vorschlag für das weitere Vorgehen vorlegen, wenn die 52 GW erreicht sind. Bis zu dieser Menge bleibt der jährliche Ausbaukorridor von 2,5 bis 3,5 GW ohne Fördersenkung erhalten. In der ursprünglichen Fassung des Bundestags sollte der Korridor schrittweise gesenkt werden.
Die Förderbegrenzung für Solarparks ab 10 MW Größe bleibt erhalten. Allerdings gilt für die Zusammenfassung von Freiflächenanlagen zu einem Gesamtpark künftig ein Umkreis von zwei statt vier Kilometern.
Die Bundesregierung sichert zudem zu, ein Marktanreizprogramm für Speichertechnologien einzuführen. Ab 1. Januar 2013 sollen dafür 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden.
Vorausgegangen ist dem Kompromiss ein monatelanger Streit, anfangs zwischen Umwelt- und Wirtschaftsministerium bis hin zu Bund und Ländern beim Gesetzgebungsverfahren.
Quelle:EuPD Research